Rechtsanwalt Gauss studierte Rechtswissenschaften in Tübingen. Dort absolvierte er erfolgreich das erste Staatsexamen mit dem Schwerpunktbereich „Kriminologie und Strafrechtspflege“. Anschließend trat er in den juristischen Vorbereitungsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart am Landgericht Tübingen ein. Er beschäftigte sich neben seiner zivil- und verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit überwiegend mit dem Bereich des Strafrechts. So war er im Rahmen seiner Ausbildung nicht nur für die Staatsanwaltschaft tätig, sondern arbeitete auch für zwei renommierte Kanzleien für Strafrecht. Hierbei eignete er sich tiefgehende Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen der Strafverteidigung an.
Durch die Rechtsanwaltskammer Tübingen wurde ihm nach intensiver Fortbildung, dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht verliehen.
Rechtsanwalt Gauss ist Teil der Bürogemeinschaft Bhatti - Gauss - Marx.
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